Platzordnung
1. Den Anweisungen der Übungsleiter ist in jedem Fall Folge zu leisten.
2. Das Benutzen der Trainingsgeräte ist ohne Aufsicht nicht gestattet. Das unbefugte Betreten des Vereinsgeländes wird strafrechtlich verfolgt.
3. Hunde, die den Übungsplatz betreten, müssen gesund, geimpft, entwurmt und nachweislich Haftpflicht versichert sein. Der Verein Smiling Dogs Ruhstorf e. V. haftet nicht für eventuell später auftretende Schäden.
4. Jeder Hundeführer haftet selbst für alle durch ihn oder seinen Hund verursachte Schäden. Die Teilnehmer am Übungsbetrieb oder Anwesende auf dem Trainingsgelände sind durch Smiling Dogs Ruhstorf e. V. nicht versichert.
5. Eltern haften für ihre Kinder.
6. Hunde dürfen nur angeleint auf den Übungsplatz.
7. Die Geräte bitte mit Sorgfalt behandeln. Bei mutwilliger Zerstörung sind strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen.
8. Die Hinterlassenschaften der Hunde sind vom Hundeführer zu beseitigen. Den Hunden muss vor dem Training bzw. Betreten des Platzes die Möglichkeit zum Auslaufen gegeben werden.
9. Jeder muss den von ihm verursachten Abfall entsorgen. Jeder Hundeführer sollte Trinkwasser und Napf für seinen Hund selbst mitbringen.
10. Hunde dürfen nicht ins Vereinsheim, es werden nur Welpen geduldet.
11. Hunde sind an dafür vorgesehenen Plätzen zu verwahren (Boxen, Auto etc.).
12. Läufige Hündinnen sind zu melden und dürfen nur auf einem zugeweisenen Übungsplatz trainieren.
13. Die Trainingszeiten sind einzuhalten.
14. Kostengünstige Getränke und Speisen sollten im Vereinsheim erworben werden.
15. Das Nichtbeachten der Platzordnung kann zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb führen.
Der Vorstand (August 2010)
Hier können Sie die Platzordnung als PDF-File downloaden.